Es besteht die Möglichkeit, bei Bedarf einen Zuschuss für die Anschaffung eines digitalen Endgerätes zu beantragen, um am Distanzunterricht teilnehmen zu können. Genauere Informationen haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengestellt.
- Wer kann ein digitales Endgerät (u. a. Tablets) und/ oder erforderliches Zubehör beantragen?
Schülerinnen und Schüler, die pandemiebedingt am Distanzunterricht teilnehmen und über kein eigenes digitales Endgerät verfügen.
Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Vorrangig ist die Ausleihmöglichkeit durch die Schule zu nutzen. Fragen Sie bitte dort vorab nach!
- Wo kann der Zuschuss beantragt werden?
Der Zuschuss kann in Ihrem zuständigen Jobcenter beantragt werden.
- Welche Unterlagen und Nachweise werden bei der Antragstellung benötigt?
Erforderlich ist eine Bescheinigung der Schule, dass keine Ausleihmöglichkeit von digitalen Endgeräten und/oder erforderlichem Zubehör (z. B. Drucker) durch die Schule gegeben ist. Aus der Bescheinigung muss klar erkennbar sein, welches Endgerät bzw. Zubehör für den Distanzunterricht benötigt wird und nicht durch eine Ausleihe abgedeckt werden kann. Das notwendige Formular finden Sie hier.
- Wie hoch ist der Zuschuss?
Für digitale Endgeräte sowie erforderliches Zubehör kann bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Zeit ab dem 01. Januar 2021 ein Gesamtbetrag im Regelfall i. H. v. max. 350 Euro gewährt werden.
Wurde Ihnen ab dem 01.01.2021 von Ihrem Jobcenter ein Darlehen für die Beschaffung eines digitalen Endgerätes gewährt, erhalten Sie weitere Nachricht von Ihrem Jobcenter.
- Was ist nach der Bezuschussung zu tun?
Der Kauf der digitalen Endgeräte ist gegenüber dem Jobcenter durch Vorlage/Übersendung eines Kaufbeleges umgehend nachzuweisen.