Immer mehr Schülerinnen und Schüler beschweren sich über die Hitze in den Klassenräumen, in denen es trotz Verdunkelungen nicht mehr auszuhalten ist. Deswegen fordern sie Hitzefrei. Doch welche Bedingungen müssten dafür eintreten?
Von Hede Böckmann
Es gelten folgende Regeln in Niedersachsen:
1. Die Verkündung von Hitzefrei setzt meist voraus, dass an einem schattig angebrachten Thermometer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Außentemperatur erreicht oder überschritten ist, oder aber die Raumtemperatur einen Grenzwert erreicht. Diese Werte legt die Schulleitung vorher fest.
2. Für einzelne oder alle Klassen von Schulen kann durch die Schulleiterin oder den Schulleiter Hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird. Auch gilt es, wenn es als nicht sinnvoll angesehen wird.
3. Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler müssen ebenfalls informiert werden.
4. Es ist sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schülern, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind, beaufsichtigt werden können. Auch bei einer vorzeitigen Beendigung des Unterrichts sind Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule zu beaufsichtigen.
5. Die Oberstufe ist davon nicht betroffen.
Weitere Infos:
Nicht nur in der Schule gibt es Hitzefrei, sondern auch am Arbeitsplatz, hier gelten aber andere Regeln als in der Schule.
Die Erfindung von Hitzefrei geht auf einen preußischen Ministerialerlass vom 16. Juni 1892 zurück, dem jetzt bestimmt viele Schüler danken würden.
In anderen Bundesländern und Ländern gelten auch andere Regeln (Niedersachsen hat die meistern und kompliziertesten Regeln).